Bitte beachten Sie, dass die jeweils aktuellsten und damit maßgeblichen Informationen zum Zulassungsverfahren in der Infothek der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen verfügbar sind.


Veröffentlichung der Bewerbungsaufgaben am 01. Februar 2023

Das Bewerbungsverfahren für den Studiengang Musikdesign beginnt jährlich jeweils am 01. Februar mit der Veröffentlichung von zu bearbeitenden Bewerbungsaufgaben. Diese Aufgaben stellen einen wesentlichen Pflichtteil der Bewerbungsmappe dar und werden ergänzt durch ein breites Spektrum an eigenen Arbeiten. Hier downloaden


Bewerbung einreichen ab dem 01. März bis zum 01. April

Am 01. April jeden Jahres ist Bewerbungsschluss (es gilt der Poststempel). Bis Ende dieses Tages muss die Bewerbung im Hochschulportal vorgenommen worden sein und die Bewerbungsmappe zur Post gebracht sein. Bewerbungszeitraum ist vom 01. März bis zum 01. April jeden Jahres. 

Folgende Unterlagen müssen der Bewerbung (neben allgemeinen Anforderungen wie Bewerbungsbogen, Zeugnisse, …) zusätzlich beigefügt sein:

a)  Eine chronologische Aufstellung des bisherigen musikalischen Werdegangs mit Informationen über autodidaktische und unter Anleitung erworbene Kenntnisse (Instrumentalpraxis, Komposition, Audiotechnik, Producing, Ensembleaktivitäten, etc.) sowie ggf. Veröffentlichungen, Erfolge bei Wettbewerben, etc.
b)  Die Bearbeitungen zweier Bewerbungsaufgaben, die zwei Monate vor der Bewerbungsfrist im Internet per Download-Verfahren zugänglich gemacht werden.
c)  Ein vielfältiges, möglichst stilistisch breitgefächertes Spektrum eigener Arbeiten. Möglich sind komponierte oder improvisierte Musikstücke, Sounddesigns, Collagen, Songs, Film- oder Gamevertonungen, Audiovisuelle Werke, Hörspiele, Interactive Audio, Klanginstallationen sowie weitere Formate. Maximale Anzahl: 5.
d)  Für b) und c) gilt:
– Die Wahl von Stilistik und Form steht den Bewerbenden frei.
– Zugelassene Medienformate: MP3 (mindestens 160 kbps), WAV, AIFF, MP4, MOV.
– Partitur, falls vorhanden.
– Beschreibung aller eingereichten Hörproben auf je einer 1/2 DIN A4 Seite in 12 Punkt Schrift. Daraus geht hervor: Das jeweilige Entstehungsjahr (gilt nur für c). Auf welcher Idee / welchem Konzept gründet die Komposition? Wurden die verwendeten Klänge aufgenom- men oder stammen diese aus Libraries? Was wurde akustisch selbst eingespielt/eingesungen, wurden Softwareinstrumente verwendet (wenn ja, welche)? Welche Methoden der (di- gitalen) Klanggestaltung wurden eingesetzt und warum? Falls weitere Personen an den Hörproben beteiligt waren: Aufführung sämtlicher Beteiligter unter Angabe des jeweiligen Anteils am Gesamtwerk.
e)  Bereitstellung aller in dieser Auflistung genannten Dokumente und Medien auf einem USB-Stick (maximale Datenmenge: 1 GB). Weitere notwendige Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, etc.) sind gemäß den für alle Studiengänge geltenden Anforderungen den Bewerbungsunterlagen in Papierform beizufügen.


Erste Phase: Sichtung der Bewerbungsmappen (bis ca. Mitte Mai)

Nach Bewerbungsschluss sichtet die eingesetzte Prüfungskommission die vorliegenden Bewerbungsmappen. Sie trifft die Entscheidung, welche Bewerbenden eine Begabung und Eignung für den Studiengang erkennen lassen und zur zweiten Phase eingeladen werden.


Zweite Phase: Aufnahmeprüfung digitaler Teil (ca. Anfang Juni)

Kolloquium (Dauer ca. 5 Minuten)
Bestandteil des Kolloquiums können Fragen zur Bewerbung sein, Rückfragen zu eingereichten Hörproben, Diskussion über ein vorgespieltes Musikstück, etc.

Gehörbildung und theoretische Kenntnisse (Dauer: ca. 5 Minuten)
Die Bewerbenden haben die Möglichkeit, stilistisch zwischen Jazz/Pop oder „klassisch“ orientierten Aufgabenstellungen zu wählen. Zu den Prüfungsaufgaben können gehören: Einstimmig vorgespielte Melodien werden entweder notiert, nachgesungen oder auf einem Instrument freier Wahl nachgespielt. Hören von einfachen Akkorden: Anzahl der Töne (Zwei-, Drei- und Vierklänge), Intervalle, Unterscheidung von Dur- und Molldreiklängen. Vorgespielte Rhythmen werden entweder notiert, geklatscht oder gesprochen. Auf eine vorgegebene Akkordfolge wird eigenständig eine Melodie erfunden werden (singen oder auf einem Instrument spielen).

Wichtig: Die zweite Phase muss bestanden sein, um zur dritten Phase zugelassen zu werden.


Dritte Phase: Aufnahmeprüfung Präsenzteil (ca. Ende Juni)

Die dritte Phase der Musikdesign-Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Teilen und findet in Präsenz an der Hochschule für Musik Trossingen statt:

Live-Vorführung eines selbst komponierten Stückes (Dauer: 2-4 Minuten)
(Musik- oder Klangstück, Sound-Performance)
Zugelassene Instrumente: Laptop mit Live-Elektronik, Klavier/Keyboard, Stimme, Musikinstrumente aller Art, klingende Gegenstände; Stilistik frei wählbar. Es genügt nicht, ein vorbereitetes Sequenzarrangement abzuspielen oder bereits vorproduziertes Material durch Tastendruck lediglich einzuschalten oder zu modulieren. Die kreative Leistung muss erkennbar, erklärbar und auf Wunsch reproduzierbar sein.

Aufführung eines Klangbeispiels (Dauer: 2-4 Minuten)
Das innerhalb einer Vorbereitungszeit von 2,5 Stunden selbstständig auf ein vorgegebenes Thema (Gedicht, Bild, Film usw.) erfunden und entwickelt wurde. Zugelassene Medien: Musikinstrument, Laptop, Körpersounds, Live-Performance, Stimme, klingende Gegenstände, Remix, etc.

Wichtig: Beide Prüfungsteile der dritten Phase müssen bestanden sein. Die Gesamtpunkzahl errechnet sich gleichwertig aus allen vier Prüfungsteilen der zweiten und dritten Phase.